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Bevor jemand an dem Training teilnimmt, muss die Entscheidung getroffen werden, die Frau in die Gruppe aufzunehmen. Daher ist wenigstens ein persönliches Treffen notwendig, um die Entscheidung treffen zu können. Im Rahmen des Auswahlverfahrens müssen bestimmte Bedingungen verdeutlicht und vermittelt werden:
Informationen über mögliche Angebote für die Täterin in der lesbischen Subkultur und am Ort
Erläuterung der Bedingungen für eine Teilnahme und einen möglichen Ausschluss
Erläuterung der wesentlichen Punkte des Trainings
Verfahrensweise im Falle erneuter Gewalttätigkeit
Finanzieller Beitrag
Unterzeichnen einer Vereinbarung über den Verlauf und den Inhalt des sozialen Trainingskurses
Unterzeichnen der Erlaubnis, mit der Partnerin über den Inhalt des Trainings zu sprechen und im Interventionsnetzwerk ggf. eine Fallbesprechung durchzuführen;
Wenn die Teilnehmerin nach wie vor Verhalten verleugnet und/oder das Opfer dafür verantwortlich macht, sollte sich nicht an der Gruppe teilnehmen.
Da sich das Training an Frauen richtet, die nicht unter schweren psychischen Beeinträchtigungen leiden (psychische Störung, Traumata) und/oder keine Substanzmittel missbrauchen, sollten diese Aspekte vor der Kursteilnahme bearbeitet sein. Gewalttätiges Verhalten beruht nicht auf einer persönlichen oder familiären Dysfunktion. Das heißt, dass die Täterin hat gelernt, ihr gewalttätiges Verhalten als gleichwertige Möglichkeit wie gewaltfreies Verhalten zu sehen. Zum einen muss die Gleichwertigkeit hinterfragt werden und zum anderen müssen alternative, gewaltfreie Handlungskonzepte entwickelt und gestärkt werden.