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Der MPS betreibt eine Politik der positiven Maßnahmen, was bedeutet, dass der/die BeamtIn vor Ort die Möglichkeit hat, den Täter/die Täterin in Gewahrsam zu nehmen, wenn die Beweislage darauf hindeutet, dass eine Straftat begangen wurde auch wenn das Opfer keine Angaben dazu macht. Die allgemeine Inhaftierungsrate lag bei 24,7%.
In mehr als der Hälfte der Vorfälle war die Tatverdächtige anwesend, als die Polizei vor Ort eintraf. In den Fällen, in denen die Tatverdächtige da war, stieg die Rate der Ingewahrsamnahme signifikant auf 48,1%.
Weitere Einzelheiten über Maßnahmen der Polizei können der nachfolgenden Graphik entnommen werden:

Von den Fällen, in denen eine Ingewahrsamnahme vorgenommen wurde:

Von denjenigen Tatverdächtigen, gegen die Anklage erhoben oder andere Maßnahmen eingeleitet wurden (und in der Strafakte nun als Beklagte geführt werden), war eine von fünf bereits zuvor verurteilt worden und daher der Polizei bereits bekannt. Auch hatte eine von fünf der Angeklagten bereits eine Strafakte, die im Polizeicomputer gespeichert war.